1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen von KS Elektroanlagen gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit nicht im Einzelfall in Textform oder ausdrücklich individuell etwas anderes vereinbart wurde.
Unsere Leistungen umfassen insbesondere:
- Elektroinstallationen und Modernisierungen,
- Prüfungen, Instandsetzungen und Wartungen,
- Störungsbeseitigungen und Montagearbeiten,
- Materiallieferungen im Zusammenhang mit Werkleistungen,
- Beratungs-, Planungs- und Dokumentationsleistungen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir deren Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben. Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Leistungsbeschreibungen und Auftragsbestätigungen haben Vorrang vor diesen AGB.
Soweit ein Auftrag im Einzelfall als Verbraucherbauvertrag im Sinne der gesetzlichen Vorschriften einzuordnen ist, gelten die hierfür vorgesehenen zwingenden Verbraucherschutzvorschriften vorrangig.
2. Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde unser Angebot in Textform annimmt oder das vom Kunden unterzeichnete Angebot bei uns eingeht.
Sofern im Angebot eine Anzahlung vereinbart ist, beträgt diese 30 % des Angebotspreises und ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Vertragsschluss auf das im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegebene Konto zu überweisen. Die Anzahlung wird mit der Schlussrechnung verrechnet.
Bei Verbrauchern gilt eine vereinbarte Anzahlung nur, soweit sie gesetzlich zulässig ist. Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere zu Abschlagszahlungen, Verbraucherbauverträgen und Widerrufsrechten, bleiben unberührt.
Angaben in Angeboten, Kostenschätzungen, Skizzen oder Beratungen beruhen auf den vom Kunden bereitgestellten Informationen sowie den bei Besichtigung erkennbaren Umständen.
Stellt sich während der Ausführung heraus, dass zusätzliche Arbeiten erforderlich oder zweckmäßig sind, informieren wir den Kunden. Mehrleistungen werden nur ausgeführt, wenn sie beauftragt oder zur Gefahrenabwehr beziehungsweise zur Wiederherstellung der Betriebssicherheit erforderlich sind.
3. Leistungsumfang
Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung sind das Angebot, die Auftragsbestätigung, Leistungsbeschreibung, Zeichnungen, Pläne und sonstige Vertragsunterlagen.
Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht automatisch geschuldet. Dies betrifft insbesondere:
- Stemm-, Maler-, Trockenbau- und Erdarbeiten,
- Gerüststellung und Entsorgung besonderer Stoffe,
- Netzwerk-Konfigurationen und Programmierleistungen,
- behördliche Genehmigungen und Leistungen anderer Gewerke.
Technische Änderungen bleiben zulässig, soweit sie aus fachlichen, sicherheitsrelevanten oder normativen Gründen erforderlich sind und dem Kunden zumutbar bleiben. Wir führen die Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen gesetzlichen und technischen Vorschriften aus.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, uns den für die Ausführung erforderlichen ungehinderten Zugang zu den betroffenen Räumlichkeiten, Arbeitsbereichen und elektrischen Anlagen zu gewähren.
Der Kunde hat wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu bekannten elektrischen Problemen, Störungen, Altanlagen, Leitungsverläufen, verdeckten Installationen, Feuchtigkeitsschäden, Schadstoffen, baulichen Besonderheiten und bisherigen Reparatur- oder Änderungsversuchen zu machen.
Der Kunde stellt insbesondere sicher, dass:
- die Arbeitsstelle zugänglich, frei und für die Arbeiten vorbereitet ist,
- Pläne, Genehmigungen, Zutrittsberechtigungen und Ansprechpartner rechtzeitig bereitstehen,
- empfindliche Geräte, Möbel, Gegenstände und sonstiges Eigentum aus den zu bearbeitenden Bereichen entfernt oder angemessen geschützt werden,
- der Arbeitsbereich soweit erforderlich freigeräumt und gegen unbefugtes Betreten gesichert werden kann.
Sicherheitsanweisungen unserer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen sind zu befolgen. Dies gilt insbesondere für Hinweise zu Sicherheitsmaßnahmen, Abschaltungen, Betretungsverboten und Gefahrenbereichen.
Fehlende Mitwirkung kann Termine verlängern und Mehrkosten verursachen. Wartezeiten, zusätzliche Anfahrten, Verzögerungen oder sonstige Mehraufwendungen können berechnet werden, soweit der Kunde diese zu vertreten hat und dies gesetzlich zulässig ist.
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, haften wir nicht für daraus resultierende Verzögerungen, Mehrkosten oder Beeinträchtigungen des Arbeitserfolgs, soweit diese auf der fehlenden Mitwirkung beruhen und keine zwingende gesetzliche Haftung entgegensteht.
5. Termine und Ausführungsfristen
Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich oder als Fixtermin bestätigt wurden.
Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen, Krankheit, behördlichen Maßnahmen, fehlender Mitwirkung des Kunden oder nicht vorhersehbarer Umstände verlängern die Ausführungsfrist angemessen.
Bei Störungs- und Notdiensteinsätzen bemühen wir uns um schnellstmögliche Bearbeitung. Ein bestimmter Erfolg innerhalb einer bestimmten Zeit wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
6. Preise, Stundenlohnarbeiten und Material
Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise.
Soweit keine Pauschalvergütung vereinbart ist, werden Leistungen nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Dazu können insbesondere gehören:
- Arbeitszeit, Anfahrtskosten und Fahrtzeit,
- Material und vereinbarte Einheitspreise,
- Maschinen- und Messgeräteeinsatz,
- Entsorgung und sonstige vereinbarte Nebenleistungen.
Stundenlohnarbeiten werden nach den jeweils vereinbarten Stundensätzen berechnet. Angefangene Zeiteinheiten werden nur entsprechend einer zuvor vereinbarten Abrechnungseinheit berechnet. Material wird nach Verbrauch beziehungsweise nach vereinbarten Einheitspreisen berechnet.
Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
7. Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Ergibt sich während der Ausführung, dass die voraussichtlichen Kosten wesentlich überschritten werden, informieren wir den Kunden unverzüglich.
Kosten für Fehlersuche, Prüfung, Diagnose, Besichtigung oder Angebotserstellung werden nur berechnet, wenn dies vor Beginn ausdrücklich vereinbart wurde. Die Höhe oder Berechnungsgrundlage der Vergütung wird dem Kunden vorab mitgeteilt.
8. Abschlagszahlungen
Sofern eine Anzahlung vereinbart ist, beträgt diese 30 % des Angebotspreises und wird mit der Schlussrechnung verrechnet. Die Fälligkeit richtet sich nach dem Angebot oder der Auftragsbestätigung; ist dort nichts anderes angegeben, ist die Anzahlung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Vertragsschluss zu überweisen.
Auftragsbezogene Bestellungen von Geräten, Materialien und Fremdleistungen werden grundsätzlich erst ausgelöst, nachdem der Eingang der vereinbarten Anzahlung auf unserem Konto festgestellt wurde. Hierdurch kann sich der frühestmögliche Liefer- oder Ausführungstermin entsprechend verschieben.
Wir sind berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Leistungen, gelieferte Materialien oder abgeschlossene Leistungsteile zu verlangen.
Bei Verbrauchern richten sich Anzahlungen und Abschlagszahlungen nach den gesetzlichen Vorgaben. Nach § 632a BGB kann der Unternehmer Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der erbrachten und geschuldeten Leistungen verlangen; bei Verbraucherbauverträgen gelten zusätzliche Grenzen, insbesondere § 650m BGB.
Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere zum Widerrufsrecht und zu Verbraucherbauverträgen, bleiben unberührt.
Abschlagszahlungen stellen keine Abnahme der Gesamtleistung dar.
9. Abnahme
Soweit unsere Leistung ein Werk im Sinne des Werkvertragsrechts darstellt, ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet, wenn die Leistung vertragsgemäß hergestellt ist. § 640 BGB sieht vor, dass der Besteller das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen hat, sofern die Abnahme nicht nach der Beschaffenheit ausgeschlossen ist.
Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
Wird keine förmliche Abnahme durchgeführt, gelten für die Abnahme und eine mögliche Abnahmefiktion die gesetzlichen Voraussetzungen. Fordern wir den Kunden nach Fertigstellung zur Abnahme innerhalb einer angemessenen Frist auf, kann die Abnahme nach den gesetzlichen Voraussetzungen als erfolgt gelten, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb der Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert.
Ist der Kunde Verbraucher, gilt eine mögliche Abnahmefiktion nur, wenn wir ihn zusammen mit der Abnahmeaufforderung in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen haben. Gesetzliche Rechte des Kunden bei Mängeln bleiben unberührt.
10. Rechnung und Zahlung
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Zugang und ohne Abzug fällig.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
Bei Verbrauchern tritt ein Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung nur ein, wenn in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung auf diese Folge besonders hingewiesen wurde.
Bei Zahlungsverzug können wir weitere Leistungen zurückhalten, soweit dies gesetzlich zulässig und dem Kunden zumutbar ist. Der Kunde ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung im gesetzlichen Umfang berechtigt.
11. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, soweit sie nicht wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks oder Gebäudes geworden sind.
Bei Unternehmern gilt der Eigentumsvorbehalt auch bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung.
12. Mängelrechte
Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Der Kunde hat uns erkennbare Mängel möglichst zeitnah mitzuteilen und Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung zu geben. Bei berechtigten Mängeln leisten wir Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften.
Für von uns gelieferte Geräte und Materialien gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Eine über die gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehende eigene Garantie wird nur übernommen, wenn diese ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.
Freiwillige Garantien eines Herstellers richten sich ausschließlich nach den Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers. Sie bestehen zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten und schränken diese nicht ein.
Für Installations-, Reparatur-, Wartungs- und sonstige Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte und Verjährungsfristen. Die Verjährungsfrist beträgt regelmäßig zwei Jahre. Für Arbeiten an einem Bauwerk können gesetzlich längere Fristen, insbesondere fünf Jahre, gelten.
Geräte und Materialien, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise fest in ein Bauwerk eingebaut oder für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, werden nach ihrer rechtlichen Einordnung im konkreten Auftrag behandelt. Sie werden nicht allein aufgrund ihrer Bezeichnung als Gerät oder Material pauschal von einer für das Bauwerk geltenden längeren Verjährungsfrist ausgenommen.
Die gesetzlichen Mängelrechte umfassen nach den jeweiligen Voraussetzungen insbesondere:
- Nacherfüllung,
- Selbstvornahme und Aufwendungsersatz,
- Rücktritt oder Minderung,
- Schadensersatz.
§ 634 BGB regelt die Rechte des Bestellers bei Mängeln eines Werkes.
Die VOB/B gilt nur, wenn ihre Einbeziehung für den jeweiligen Auftrag ausdrücklich und wirksam vereinbart wurde.
13. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstige zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
Eine Haftung für Schäden, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden, nicht erkennbaren Altanlagenmängeln, Eingriffen Dritter oder nicht bestimmungsgemäßer Nutzung beruhen, besteht nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
14. Kündigung und Stornierung
Der Kunde kann einen Werkvertrag nach den gesetzlichen Vorschriften kündigen.
Vereinbarte Termine kann der Kunde bis 24 Stunden vor dem geplanten Einsatz kostenfrei absagen oder verschieben, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.
Erfolgt eine Absage später oder ist der Kunde zum vereinbarten Termin nicht erreichbar beziehungsweise wird der Zugang zur Arbeitsstelle nicht gewährt, können bereits entstandene und nachweisbare Aufwendungen, insbesondere Anfahrtskosten, Wartezeiten, bereits erbrachte Leistungen sowie nicht mehr kostenfrei stornierbare auftragsbezogene Bestellungen berechnet werden.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder Aufwand entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger ist.
Bei Notdienst- und Störungseinsätzen sind nach erfolgter Anfahrt die Anfahrtskosten sowie bereits erbrachte Leistungen zu vergüten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Eine Stornierung nach Auftragsvergabe setzt voraus, dass die bis dahin erbrachten Leistungen sowie bereits auftragsbezogen bestellte Waren und beauftragte Fremdleistungen vergütet werden, soweit diese nicht kostenfrei storniert oder anderweitig verwendet werden können.
Durch Rücknahme-, Stornierungs-, Liefer- oder Bearbeitungsgebühren von Lieferanten und Dienstleistern können zusätzliche Kosten entstehen. Diese können dem Auftraggeber in Höhe der tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Aufwendungen in Rechnung gestellt werden, soweit er die Stornierung veranlasst hat und dies gesetzlich zulässig ist.
Im Falle einer Kündigung sind außerdem die bis dahin erbrachten Leistungen, gelieferten Materialien und sonstigen entstandenen Aufwendungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu vergüten.
Gesetzliche Kündigungs-, Widerrufs- und Verbraucherrechte bleiben uneingeschränkt bestehen.
15. Wartungs- und Dauerschuldverhältnisse
Wartungs-, Prüf- oder Serviceverträge richten sich nach der jeweiligen einzelvertraglichen Vereinbarung.
Vertragslaufzeiten, Verlängerungen und Kündigungsfristen werden im jeweiligen Wartungs- oder Servicevertrag geregelt.
Gegenüber Verbrauchern werden keine Vertragslaufzeiten oder Kündigungsfristen vereinbart, die über das gesetzlich Zulässige hinausgehen. § 309 BGB enthält hierzu insbesondere Grenzen für Laufzeiten und stillschweigende Vertragsverlängerungen in AGB.
16. Verbraucher-Widerrufsrecht bei bestimmten Vertragsabschlüssen
Diese AGB enthalten keine abschließende Widerrufsbelehrung.
Schließt ein Verbraucher den Vertrag außerhalb unserer Geschäftsräume, zum Beispiel beim Kunden vor Ort, oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel, zum Beispiel per Telefon oder E-Mail, kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen. § 312g BGB sieht für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und Fernabsatzverträge grundsätzlich ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB vor; die Widerrufsfrist beträgt nach § 355 BGB grundsätzlich 14 Tage.
Vor Beginn der Arbeiten innerhalb der Widerrufsfrist ist gegebenenfalls eine gesonderte Erklärung des Verbrauchers erforderlich, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden soll. Bei Dienstleistungen kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen; für bereits erbrachte Leistungen kann Wertersatz geschuldet sein.
Kein Widerrufsrecht kann insbesondere bei Verträgen bestehen, bei denen der Verbraucher uns ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen. Dies gilt nur für die ausdrücklich verlangten Arbeiten sowie hierfür unbedingt benötigte Ersatzteile.
Die jeweils erforderliche Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular werden dem Verbraucher gesondert zur Verfügung gestellt, soweit gesetzlich erforderlich.
17. Datenschutz
Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung, Abrechnung, Kommunikation sowie zur Wahrung berechtigter Interessen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten enthält unsere Datenschutzerklärung.